Schweizer Nahrungsergänzung: was das Gesetz wirklich garantiert
Doses maximales, allégations autorisées, label Swiss made protégé : ce que le droit suisse garantit sur les compléments.
Betreten Sie eine beliebige Apotheke und Sie finden Regale voller Nahrungsergänzungsmittel aus den USA, aus Deutschland, China oder Indien, hergestellt nach Regeln, die fast nichts gemeinsam haben. Zwei Wörter auf einem Etikett: Swiss made, gelten oft schon für sich als Qualitätsargument. Sie sind tatsächlich etwas wert. Aber es lohnt sich zu wissen, was das Gesetz genau garantiert, und was es vollständig dem Hersteller überlässt.
- In der Schweiz gelten Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel: mit verbindlichen Höchstmengen und einer geschlossenen Liste zugelassener Angaben.
- In den USA muss die FDA ein Produkt nach Markteintritt als unsicher nachweisen; in der Schweiz haftet der Hersteller vorab für die Konformität.
- « Swiss made » ist gesetzlich geschützt: Der wesentliche Herstellungsschritt und 60% der Produktionskosten müssen schweizerisch sein.
- Was kein Herkunftslabel garantiert: die Formen und die Dosierungsphilosophie. Das liest man in der Zutatenliste.
Nahrungsergänzung ist hier Lebensmittel, und das ändert alles
Die Schweiz reguliert Nahrungsergänzungsmittel über das Lebensmittelrecht (Lebensmittelgesetz und Verordnungen, vollzogen durch das BLV). Praktische Folgen: erlaubte Höchstmengen pro Nährstoff, eine geschlossene Liste gesundheitsbezogener Angaben, Deklarationspflichten und kantonale Laboratorien, die Produkte auf dem Markt stichprobenartig prüfen. Die Angaben auf einem Schweizer Etikett stammen aus einer zugelassenen Liste, nicht aus der Fantasie der Marketingabteilung.
Der Vergleich, der überrascht: USA und EU
In den USA fallen Supplemente unter DSHEA (1994): Produkte kommen ohne Vorabgenehmigung auf den Markt, und die Beweislast liegt bei der FDA, die eine Schädlichkeit im Nachhinein belegen muss. In der EU sind die Regeln näher an der Schweiz, doch die Höchstmengen unterscheiden sich von Land zu Land: weshalb viele deutsche Produkte hier schlicht nicht verkauft werden dürfen, wie wir gezeigt haben in warum viele deutsche Präparate in der Schweiz nicht erhältlich sind.
Was « Swiss made » rechtlich verlangt
Seit der Swissness-Gesetzgebung (in Kraft 2017) ist das Label geschützt: Bei einem Lebensmittel muss der wesentliche Verarbeitungsschritt in der Schweiz stattfinden, zusammen mit dem massgeblichen Anteil der Produktionskosten. Für ein Supplement heisst das: die eigentliche Formulierung und Herstellung, nicht bloss der Aufdruck einer Flagge auf dem Beutel. Der Missbrauch des Labels ist strafbar.
Was kein Label garantiert
Die Herkunft sagt nichts über die zwei Entscheidungen, die bestimmen, ob sich ein Supplement lohnt: die Formen jedes Nährstoffs und die Dosen im Verhältnis zu den nützlichen Bereichen. Ein Swiss-made-Produkt darf völlig legal Magnesiumoxid in symbolischer Dosis enthalten. Die Prüfungen, die zählen, sind überall dieselben: die Zutatenliste auf die Form lesen, die Dosis mit dem Referenzwert vergleichen und schauen, was die Formel weglässt. Unser Leitfaden: warum die Form Ihrer Vitamine entscheidet.
Eine Schweizer Marke in zwei Minuten prüfen
Eine Schweizer Adresse mit echter Strasse auf dem Etikett, eine Chargennummer, ein erreichbarer Kontakt, idealerweise der Name der Person, die formuliert. Dann die Zutatenliste. Verschweigt eine Marke die Formen ihrer Nährstoffe, übernimmt die Flagge auf der Vorderseite die Arbeit, die das Etikett leisten sollte.
Wo nuho steht
base One wird in der Schweiz formuliert und hergestellt, von einem namentlich genannten Formulierer, mit jeder Form auf dem Etikett: Folat als 5-MTHF, Magnesium und Zink als Citrate, Selen als L-Selenomethionin: und mit ebenso offen erklärten ausgeschlossenen Nährstoffen wie eingeschlossenen. Das ist es, was « Swiss made » in dieser Kategorie unserer Ansicht nach bedeuten sollte.
FAQ
Ist Swiss made immer besser?
Nein. Es garantiert den regulatorischen Rahmen und den Herstellungsort, nicht die Qualität der Formulierungsentscheide. Ein Schweizer Produkt mit schlechten Formen existiert; das Etikett erlaubt die Prüfung.
Warum kann ein deutsches Präparat in der Schweiz illegal sein?
Weil die Schweizer Höchstmengen von der deutschen Praxis abweichen. Eine in Deutschland legale Dosierung kann die Schweizer Obergrenze für denselben Nährstoff überschreiten, womit das Produkt hier nicht konform ist.
Kontrolliert das Schweizer Recht, was ein Etikett behaupten darf?
Ja. Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln sind auf eine zugelassene Liste beschränkt; einem Supplement heilende Eigenschaften zuzuschreiben ist verboten.
Quellen
Schweizer Lebensmittelgesetz (LMG) und Verordnungen · BLV-Leitlinien zu Nahrungsergänzungsmitteln · Swissness-Gesetzgebung (Markenschutzgesetz, in Kraft 2017) · DSHEA 1994 (USA).