Kostenloser Versand in der ganzen Schweiz

Warum viele deutsche Nahrungsergänzungsmittel in der Schweiz nicht verkauft werden dürfen

Das Schweizer Recht (SR 817.022.14) arbeitet mit geschlossener Positivliste und Höchstmengen. Viele EU-Präparate überschreiten sie oder enthalten hier als Arzneimittel eingestufte Stoffe.

nuho Fondateur, nuho · Thérapeute en micronutrition
·3 min de lecture

Die kurze Antwort: Viele deutsche Nahrungsergänzungsmittel dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden. Der Grund ist rechtlich, nicht qualitativ: Die Schweizer Verordnung (SR 817.022.14) arbeitet mit einer geschlossenen Positivliste und verbindlichen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe. Produkte, die in der EU zulässig sind, überschreiten diese Grenzen häufig — und einige Wirkstoffe gelten hierzulande als Arzneimittel.

Warum das Schweizer Recht vom EU-Recht abweicht

Nahrungsergänzungsmittel sind in der Schweiz rechtlich Lebensmittel, keine Arzneimittel. Sie unterstehen der Lebensmittelgesetzgebung (LMG, SR 817.0) und im Detail der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (SR 817.022.14). Die Schweiz übernimmt EU-Recht nur autonom («autonomer Nachvollzug») — sie ist nicht daran gebunden und weicht an entscheidenden Stellen ab.

Seit dem 1. Juli 2020 gilt ein Modell mit verbindlichen Höchstmengen pro Tagesdosis für Vitamine und Mineralstoffe. Was auf der Positivliste steht, ist erlaubt; was nicht daraufsteht, ist es nicht. Neue Stoffe lassen sich nicht einfach hinzufügen. Dieses geschlossene System ist der Kern des Unterschieds: Ein Produkt kann in Deutschland vollkommen legal sein und in der Schweiz trotzdem nicht verkehrsfähig.

Welche Produkte betroffen sind

Zwei Gruppen fallen durch:

1. Zu hoch dosierte Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Genau hier trifft es Multivitamine und Kombipräparate am häufigsten. Viele in der EU verkaufte Formeln liegen über den Schweizer Höchstmengen und sind damit nicht verkehrsfähig.

2. Wirkstoffe, die in der Schweiz nicht als Lebensmittel gelten. Mehrere Stoffe, die in EU-Ländern als Nahrungsergänzung verkauft werden, sind in der Schweiz eingeschränkt oder als Arzneimittel eingestuft:

StoffStatus in der Schweiz
MelatoninArzneimittel (verschreibungs- bzw. bewilligungspflichtig), nicht als Nahrungsergänzung frei verkäuflich
Rotschimmelreis (Monakolin K)Als Nahrungsergänzung nicht zugelassen; wirkt wie ein Statin
5-HTPAls Arzneimittel eingestuft
Johanniskraut (in wirksamer Dosierung)Arzneimittel
Hochdosiertes Vitamin AÜber der zulässigen Höchstmenge nicht verkehrsfähig

Diese Liste ist nicht abschliessend, sondern zeigt das Prinzip: Der Schweizer Rahmen ist enger. Wer online im Ausland bestellt, verlässt diesen Rahmen.

Was das für den privaten Import bedeutet

Ein in Deutschland bestelltes Präparat, das in der Schweiz nicht verkehrsfähig ist, kann beim Import zurückgehalten werden. Dazu kommen Punkte, die den Preisvorteil oft aufheben:

  • Zoll und Einfuhrabgaben auf Sendungen aus dem Ausland
  • Keine Schweizer Rechtsgrundlage: Bei einem Problem gilt ausländisches Recht, die kantonale Lebensmittelkontrolle ist nicht zuständig
  • Keine Prüfung gegen Schweizer Höchstmengen: Die Dosierung ist auf einen anderen Rechtsraum ausgelegt

Ein in der Schweiz formuliertes und hier verkauftes Produkt entfällt dieser Unsicherheit: Es ist gegen den Schweizer Rahmen ausgelegt, wird ohne Zoll und ohne privaten Import geliefert, und die Preisangabe in CHF enthält keinen Importaufschlag von 25–30 %.

Wo base One steht

base One wird in der Schweiz formuliert und ist hier regulär erhältlich — ohne Auslandsbestellung, ohne Zoll. Die Formel setzt auf aktive Formen der einzelnen Nährstoffe und verzichtet bewusst auf Stoffe, die sich gegenseitig in der Aufnahme behindern. Wer in der Schweiz kauft, kauft innerhalb des Schweizer Rahmens.

Ein Nahrungsergänzungsmittel ersetzt weder eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung noch eine gesunde Lebensweise.

Häufige Fragen

Darf ich Nahrungsergänzungsmittel aus Deutschland in die Schweiz bestellen?
Für den privaten Eigengebrauch ist der Import kleiner Mengen grundsätzlich möglich, aber nicht risikofrei: Enthält das Produkt in der Schweiz nicht zugelassene Stoffe oder überschreitet es die Höchstmengen, kann es an der Grenze zurückgehalten werden. Zoll und Einfuhrabgaben kommen hinzu.

Warum ist mein deutsches Multivitamin in der Schweiz nicht erhältlich?
Am häufigsten, weil eine oder mehrere Dosierungen über der Schweizer Höchstmenge liegen, oder weil ein Inhaltsstoff hier nicht als Lebensmittel gilt. Multivitamine und Kombipräparate sind davon am stärksten betroffen.

Ist ein Schweizer Produkt automatisch sicherer?
Rechtlich ist es gegen den Schweizer Rahmen geprüfbar: Positivliste, Höchstmengen und die kantonale Lebensmittelkontrolle greifen. Das ist eine andere Ausgangslage als bei einem Direktimport, für den keine Schweizer Behörde zuständig ist.

Was bedeutet «autonomer Nachvollzug»?
Die Schweiz übernimmt EU-Regeln freiwillig und nur teilweise. Sie ist nicht an EU-Entscheide gebunden — insbesondere haben in der EU noch nicht abschliessend bewertete Angaben («on-hold claims») in der Schweiz keinen Status.

Quellen

  • Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel, SR 817.022.14 (fedlex.admin.ch)
  • Lebensmittelgesetz LMG, SR 817.0; Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, SR 817.02 (fedlex.admin.ch)
  • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) — Nahrungsergänzungsmittel (blv.admin.ch)

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechtsberatung. Massgebend ist der jeweils gültige Verordnungstext.

Ihr Warenkorb